Immobilienrecht

Ihr Rechtsanwalt für das Immobilienrecht

Kanzlei in Rosdorf bei Göttingen

In allen Fragen rund um das Immobilienrecht sind Sie bei uns richtig. Dabei ist es egal, ob es um den Kauf, den Verkauf, den Bau, die Vermittlung oder sonstige Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Immobilie geht. Entsprechend ist besonders Dr. Stephan Kleinjohann (Vertragsrecht) Ihr Ansprechpartner in unserer Kanzlei in Rosdorf bei Göttingen.

Die nachfolgenden Informationen sind lediglich für Wissensdurstige gedacht. Vielmehr geht es uns natürlich um Ihre individuell Anliegen. Dementsprechend bieten wir Ihnen eine auf Ihren Bedarf zugeschnittene Beratung. Diese beruht entsprechend auf diesen und anderen rechtlichen Grundlagen. Anders gesagt: Wenden Sie sich einfach gleich vertrauensvoll an unsere Kanzlei.

Worum geht es beim Immobilienrecht?

Jedenfalls gilt hierzu festzuhalten: Das Immobilienrecht umfasst und bezieht sich auf mehrere Rechtsgebiete.

Privatrechtliche Rechtsnormen

Privatrechtlich geht es dabei beispielsweise um Rechtsnormen aus folgenden Bereichen:

Bei der Betriebskostenverordnung (BetrRG) geht es um das Regelwerk für die Unterhaltungskosten einer Immobilie. Ergänzt wird diese darüber hinaus durch die Heizkostenverordnung (HeizkostenV). Von besonderen Interesse ist des Weiteren § 556 aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Das Beurkundungsgesetz regelt die Vorgehensweise des Notars bei der Abwicklung eines Immobiliengeschäfts.

Im Erbbaurechtsgesetz geht es währenddessen um den juristischen Rahmen für eine Alternative zum Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie.

Das Gewerberaummietrecht befasst sich mit den besonderen Regeln für Mietverhältnisse bei gewerblicher Nutzung.

In der Grundbuchordnung geht es um die beim Amtsgericht geführten vorgeschriebenen Eintragungen im Grundbuch.

Beim Immobilienkaufvertragsrecht geht es im Wesentlichen um gesetzliche Vorschriften für die notariell zu begleitenden vertraglichen Vereinbarungen und Vorgehensweisen bei der Übertragung des Eigentums an einer Immobilie (Auflassungsvormerkung, Grundschuldeintrag, Fälligkeit des Kaufpreises u.v.a.m.).

In der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) finden sich spezielle Berufsausübungsregelungen zum Schutz der Auftraggeber.

Im Mietrecht (siehe auch §§ 535 ff BGB) finden sich Rechtsnormen für die möglichen Gestaltungen von Mietverhältnissen.

Wohnungseigentumsgesetz: Hier geht es im Grunde genommen um Details zu Themen wie: Wohnungs- und Teileigentum (Teilungserklärung), Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum.

Öffentlich-rechtliche Rechtsnormen

Hierzu eine Auswahl von Regelwerken mit öffentlichen Vorschriften:

Das Baugesetzbuch trifft Aussagen zur städtebaulichen Ordnung und Entwicklung. Es geht beispielsweise um die in kommunaler Zuständigkeit befindlichen Bebauungspläne und der sich daraus ergebenden Pflichten und Rechte.

Die Energieeinsparverordnung zielt mit ihrem Regelwerk darauf ab, möglichst energiesparende Verhältnisse zu schaffen.

Das Grunderwerbsteuergesetz gibt vor, dass und wie die Höhe der verpflichtend zu entrichtenden Grunderwerbsteuer bei Immobiliengeschäften zu ermittelt ist.

Das Maklerrecht (Gewerbeordnung) bildet inzwischen die Grundlage für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis für Immobilienmakler.

Für den Bereich unseres Bundeslandes hierzu von besonderer Bedeutung: Die Niedersächsische Bauordnung. Näheres dazu finden Sie unter: NBauO

Immobilienrecht für Sie

Der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz sind wichtige Entscheidungen im Leben eines jeden Menschen. Wir wissen, welche Dinge bei der richtigen Vertragsgestaltung besonders wichtig sind. Wir beraten Sie ebenfalls im Zusammenhang mit anstehenden Finanzierungsfragen.

Schnittstellen zu unseren anderen Kernkompetenzen liegen im Abschluss der richtigen Bau- und Architektenverträge sowie in der bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Einbindung des Bauvorhabens in die Umgebung.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Kleinjohann

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