Dr. Dietmar Buschhaus

Rechtsanwalt und Notar

Dr. Dietmar Buschhaus ist seit 1998 Rechtsanwalt und seit April 2017 auch Notar.
Er ist Fachanwalt für:

  • Familienrecht
  • Medizinrecht.

Nach dem Studium in Göttingen und Freiburg schloss sich seine Promotion mit einem familienrechtlichen Thema an. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Dr. Kleinjohann begann bereits im Referendariat und führte 2001 zur Gründung der Kanzlei Dr. Kleinjohann & Dr. Buschhaus.

In seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt gilt Dr. Buschhaus als Spezialist der vielschichtigen Tätigkeitsfelder, in denen er seine Qualifikationen erworben hat. Dazu gehört als Tätigkeitsschwerpunkt auch die Beratung und Vertretung in allen Fragen des Erbrechts, wie auch die Betreuung von Ärzten und Zahnärzten in allen Rechtsfragen.

Mit Einsatz und Leidenschaft sowie dem richtigen Gespür für den guten Weg zwischen notwendigem Streit und nützlichen Einigungen verfolgt er die Interessen der Mandanten. Entscheidend ist hierbei sein Blick auf die wirtschaftliche Interessenlage der Beteiligten, aber auch auf ihre menschlichen Bezüge.

Im Mittelpunkt seines privaten Interesses stehen für ihn seine Frau und seine vier Kinder. Daneben pflegt er seine musikalischen Fertigkeiten u.a. mit der Klarinette.


Ansprechpartnerinnen im Rechtsanwaltsbereich:

Frau Daniela Schöberl
Tel.: 0551 – 900 33 531

Frau Julia Büchler
Tel.: 0551 – 900 33 530

Ansprechpartnerinnen im Notarbereich:

Frau Dagmar Hartog
Tel.: 0551 – 900 33 510

Frau Pia Knauer
Tel.: 0551 – 900 33 536

Frau Alexandra Goebel
Tel.: 0551 – 900 33 588

E-Mail: buschhaus@ra-kleinjohann.de