Herr Dr. Buschhaus war bis 2025 Fachanwalt für Medizinrecht.
Aufgrund meiner wachsenden Arbeitsbelastung in allen Bereichen habe ich mich dazu entschlossen, den Titel eines Fachanwalts für Medizinrecht nicht weiter aufrechtzuerhalten, da die Schwerpunkte meiner Tätigkeit stärker auf anderen Gebieten liegen.
Als ehemaliger Fachanwalt für Medizinrecht biete ich Ihnen jedoch ein breites Spektrum an Kenntnissen für Ihre Beratung und Vertretung in medizinrechtlichen Fragen.
Ärzte und Zahnärzte schätzen die Zusammenarbeit mit uns ebenso wie Patienten:
• Streitvermeidung durch richtige Gestaltung ärztlicher Gesellschaftsverträge (Praxisgemeinschaft, BAG, Praxiskauf, Praxiserweiterung, Praxisnachfolge)
• berufsrechtliche Fragen (Werbemöglichkeiten, Internetauftritt, Konkurrentenschutz)
• Fehlerhafte Behandlung und ihre Folgen (Arzthaftung)
• Rechtsansprüche bei Personenschäden aller Art
• Durchsetzung von ärztlichen Vergütungsansprüchen (Inkasso)
• Vertretung gegenüber privaten Krankenversicherern
Der Kanzlei steht bei Bedarf eine medizinische Fachberatung zur Seite. Nutzen Sie die Möglichkeit, auch mietrechtliche, arbeitsrechtliche, familien- und erbrechtliche Fragestellungen rund um Ihre ärztliche Praxis mit unseren qualifizierten Ansprechpartnern umfassend zu lösen.


