Ihre Rechtsanwälte für das Verwaltungsrecht
Kanzlei in Rosdorf bei Göttingen
Unsere Kanzlei in Rosdorf bei Göttingen steht Ihnen in allen Fragen rund um das Verwaltungsrecht zur Verfügung. Dabei bieten wir Ihnen unter der Leitung der Dres. Stephan Kleinjohann, Dietmar Buschhaus, Markus Thiele und Jörg Rösing eine kompetente Beratung und Vertretung durch ein thematisch breit aufgestelltes, erfahrenes Anwalts-Team an.
Worum geht es beim Verwaltungsrecht?
Thematisch geht es dabei zum einen um die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgerinnen und Bürgern. Ebenso betrifft dieses Rechtsgebiet das Verhältnis zwischen Staat und Unternehmen. Des Weiteren wird die Funktionsweise der staatlichen Verwaltungseinrichtungen und ihr Verhältnis untereinander geregelt.
Die grundsätzlichen Rechtsnormen für die öffentlichen Verwaltungen finden sich dabei im allgemeinen Verwaltungsrecht.
Das besondere Verwaltungsrecht hingegen beinhaltet fachspezifische Regeln für die unterschiedlichen Verwaltungsbereiche.
Die Regelungen erfolgen sowohl auf Basis von Bundes- als auch auf der von Landesgesetzegebungen. Darüber hinaus ist in vielen Bereichen europäisches Recht zu berücksichtigen.
Weiter bietet das „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat“ ausführliche Informationen zum vielfältigen Spektrum des Verwaltungsrechts auf seiner Website im Kapitel „Moderne Verwaltung„.
Verwaltungsrecht – unser Leistungsspektrum
Das Verwaltungsrecht greift in die unterschiedlichsten Lebensbereiche ein. Unser Leistungsspektrum erstreckt sich vom öffentlichen Bau- und Umweltrecht über das Wirtschaftsverwaltungsrecht und das Recht des öffentlichen Dienstes bis hin zum Recht der erneuerbaren Energien und dem Beitragsrecht. Auch Fragestellungen aus dem Querschnittsgebiet des Landwirtschaftsrechts werden von uns schwerpunktmäßig bearbeitet.
Als mittelständisch ausgerichtete Kanzlei betreuen wir Fachbehörden, Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen beispielsweise in folgenden Bereichen:
- Beratung bei Planungs- und Infrastrukturvorhaben.
- Ausarbeitung städtebaulicher Verträge zwischen Vorhabenträgern und der öffentlichen Hand.
- Rechtliche Begleitung in Antragsverfahren.
- Vertretung in behördlichen Widerspruchsverfahren.
- Vertretung in Normenkontrollverfahren.
- Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen gegen den Staat.
Gerne beraten oder vertreten wir Sie, wenn es um Themen aus diesem Rechtsgebiet geht. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.